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19. Juni 2022

Elfenbeinklaviaturen unter Artenschutz

Am 19. Januar 2022 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten. Damit verlieren sämtliche vor diesem Datum für den Handel von Elfenbeinklaviaturen erteilte Bescheinigungen am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Instrumente ab 1976 mit Elfenbein sind nicht mehr erlaubt und dürfen nicht mehr legal gehandelt werden!
Wir beraten Sie gerne und rüsten bei Bedarf Ihre Elfenbein-Klaviatur auf ein alternatives Belagsmaterial wie Keramik, Mineral oder Kunststoff um.

Illegaler Elfenbeinhandel

Jährlich fallen etwa 20.000 Elefanten dem illegalen Elfenbeinhandel zum Opfer. Trotz eines internationalen Verbots des Elfenbeinhandels sind die Elefantenwilderei und der illegale Elfenbeinhandel weiterhin stark verbreitet. Populationen wildlebender Elefanten sind in ihren natürlichen Lebensräumen nach wie vor durch widerrechtliche Tötung bedroht und ihr Elfenbein wird häufig illegal auf dem internationalen Markt verkauft.

Das neue EU-Gesetz

Die EU hat im Dezember 2021 die Vorschriften für bestimmte Geschäftsvorgänge weiter verschärft. Darunter fällt auch der Klavierhandel, da bei den meisten hochwertigen Flügeln bis ins Jahr 1991 Elfenbein als Klaviaturbelag verwendet wurde. Für den Erwerb oder Verkauf von Elfenbeinklaviaturen, auch von privat, ist eine Genehmigung erforderlich. Die bisherigen Dokumente, die vor dem 19. Januar 2022 ausgestellt wurden, sind ab dem 19. Januar 2023 – 12 Monate nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung der EU-Kommission – nicht mehr gültig, und potenzielle Verkäufer müssen eine neue Genehmigung beantragen.

Betroffen sind nicht nur Händler, sondern auch Privatverkäufer und Käufer eines Musikinstruments mit Elfenbeinklaviatur. Diese müssen sich vor Erwerb oder Verkauf eine Genehmigung einholen. Dabei wird unterschieden zwischen a) einem antiken Musikinstrument, gebaut vor dem 3. März 1947 und b) einem Musikinstrument, welches legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und „von einem ausübenden Künstler zum Musizieren verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist“. In diesen Fällen ist eine Genehmigung möglich. Elfenbein bei Musikinstrumenten, die nach dem 26.02.1976 gebaut wurden, ist nicht mehr genehmigungsfähig und darf nicht mehr gehandelt werden. Die erteilten Genehmigungen für diese Instrumente verlieren zum 15. Januar 2023 ihre Gültigkeit. In diesem Fall kann ein Instrument nur ohne den Elfenbein-Klaviaturbelag legal verkauft werden.

Elfenbein im Klavierbau

Auch wenn der Klavierbau den illegalen Elfenbeinhandel sicherlich nicht direkt antreibt – es gibt schon lange keine industrielle Herstellung mehr von Elfenbeinklaviaturen, die Hersteller haben seit 30 Jahren aufgehört das Material zu verwenden – so schwindet mit den Klaviaturen eventuell auch das Begehr nach dem „weißen Gold“ als beliebter Klaviaturbelag.

Wir respektieren daher die Entscheidung der EU-Kommission und haben sämtliche in Reparatur befindliche Instrumente bei den zuständigen Behörden gemeldet. Die nicht mehr genehmigungsfähigen Klaviaturen nach 1976 haben wir u.a. bei der Firma Kluge (Steinway & Sons) neu belegen lassen. Somit können Sie bei uns sicher sein, dass Sie mit dem Erwerb eines gebrauchten Flügels mit Elfenbein die notwendige Genehmigung oder aber ein hochwertiges Ersatzmaterial erhalten, welches den Wert des Flügels hält oder sogar erhöht. Zudem empfehlen wir von nicht genehmigten Klaviaturen im Handel Abstand zu nehmen.

Hinsichtlich der Genehmigung oder Neubelegung Ihrer Klaviatur stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Weitere Informationen


Bund deutscher Klavierbauer e.V. Steingraeber & Söhne
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